Der Umweltschutz hat zunehmend Einfluss auf das tägliche Leben. Damit verbunden ist die immer größere Bedeutung des Umweltrechts. Hierzu zählen insbesondere das Immissionsschutzrecht, das Wasserrecht und das Abfallrecht.
Das Umweltrecht hat sich zu einer komplexen Rechtsmaterie entwickelt. Hier zahlt sich unsere langjährige Erfahrung und die genauen Kenntnisse europarechtlicher Vorgaben, des Bundesrechts sowie des Bayerischen Landesrechts aus.
Einrichtungen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind, benötigen eine Immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Der Immissionsschutz spielt aber auch bei der Bauleitplanung eine große Rolle; so muss bei Straßen der Schallschutz gewährleistet sein, in einem Wohngebiet dürfen keine geruchsintensiven Anlagen errichtet werden.
Die Aufgaben des Wasserrechtes sind, das Wasser als Fließgewässer, stehendes Gewässer, Grundwasser, Schnee oder Eis seinem natürlichen Kreislauf und in allen Aggregatzuständen vor nachteiligen Eingriffen zu schützen sowie eine Vorsorge für die Erhaltung einwandfreier Wasserreserven zu leisten. Zum weiten Gebiet des Wasserrechts zählen zudem die Sanierung bereits verunreinigter Gewässer, der Hochwasserschutz, die Ordnung der an die vorhandenen Wasserressourcen gestellten Nutzungsansprüche und die Sicherung der im Rahmen des Gemeingebrauch der Allgemeinheit zustehenden Befugnisse an Gewässern.
Das Abfallrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Behandlung, den Transport und die Entsorgung von sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen regeln. Das Abfallrecht ist ein Teilgebiet des Umweltrechts.
- Immissionsschutz
- Abfallrecht
- Gewässernutzung
- Gewässerunterhalt
- Hochwasserschutz
- Ausweisung von Wasserschutzgebieten
- Umweltschutz