Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen dienen zu weit mehr als nur der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen. Sie sind zum Beispiel Grundlage für Finanzierungsentscheidungen und stellen das Unternehmen nach außen dar.
Ob Sie Ihre laufende Buchhaltung bei uns fertigen lassen oder selber buchen, wir erstellen Ihnen nicht nur das jährliche Zahlenwerk (gegebenenfalls inklusive Anhang und Lagebericht), sondern unterstützen Sie auch laufend bei der Analyse der finanziellen und betriebswirtschaftlichen Situation. Dabei besprechen wir mit Ihnen Optimierungspotential bei der steuerlichen Gestaltung von Geschäftsvorfällen, bieten Bilanzanalysen oder Verbesserungsmöglichkeiten bei der Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG.
Daneben übernehmen wir für Sie sämtliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung anfallen, wie die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt oder die Hinter- bzw. Offenlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger.
Auch die Erstellung der bei Gründung, Beendigung oder Liquidation einer Gesellschaft erforderlichen Bilanzen ist Teil unseres Leistungsspektrums.
Im Gegensatz zu vielen standardisierten Bilanzberichten, stellt unser Erläuterungsbericht das Zahlenwerk für Sie übersichtlich, detailliert und verständlich dar und erläutert Besonderheiten, positive Entwicklungen oder Abweichungen zum Vorjahr. Dieser Bericht kann jederzeit individuell auf ihre Bedürfnisse angepasst werden.
- Jahresabschluss nach HGB / BilMoG / Steuerrecht
- Anhang, Lagebericht
- Sonderbilanz, Ergänzungsbilanz
- Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 (3) EStG
- Umfangreicher und detaillierter schriftlicher Erläuterungsbericht
- Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz
- Elektronische Veröffentlichung bzw. Hinterlegung im Bundesanzeiger (Pflicht für Kapitalgesellschaft und GmbH & Co KG)
- Eröffnungsbilanz, Schlussbilanz
- Zwischenabschluss
- Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanz
- Betreuung von steuerlichen Betriebsprüfungen
- Weitere Dienstleistungen auf Anfrage