Arbeitsrecht

In der Praxis erleben wir immer wieder, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer erst zu uns kommen, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen“ ist. Eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Problemen kann bereits durch Gestaltung des Arbeitsvertrags und verständlicher Betriebsvereinbarungen vermieden werden.

Sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer werden Sie von Fachanwältin für Arbeitsrecht Sandra Wappenschmidt sowie von Philipp Kempmann und Christoph Baumgärtel beraten und unterstützt.

Dabei begleiten wir Arbeitgeber von der Erstellung rechtssicherer Arbeitsverträge bis zum Ernstfall, der Abmahnung oder schlimmstenfalls der Kündigung. Durch die langjährige tägliche Beratung von Arbeitgebern wissen unsere Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, worauf es diesen ankommt. Praxisnähe, Wirtschaftlichkeit und Effizienz.

Gleichzeitig wenden sich viele Arbeitnehmer an unsere Anwälte für Arbeitsrecht, um sich bei Verhandlungen oder Konflikten mit ihren Arbeitgebern die bestmöglichen Ergebnisse zu sichern. Dabei ist die Kenntnis der jeweiligen Problemstellungen aus beiden Blickwinkeln – Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite – kein Nachteil, sondern der entscheidende Vorteil bei der Verhandlungsführung, gleich ob außergerichtlich oder vor Gericht.

Auch im Kollektivarbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber wir auch Betriebsräte in allen Bereichen des Betriebsverfassungsrechts und unterstützen Arbeitgeber bei Tarifverhandlungen.

Schwerpunkte Arbeitgeber

  • Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Vertretung in allen gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen
  • Erstellung von Abmahnungen und Kündigungen
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Erstellung von Aufhebungsverträgen
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat

Schwerpunkte Arbeitnehmer

  • Vertretung in allen gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen
  • Abmahnung und Kündigung
  • Lohn, Urlaub, Zeugnis
  • Aufhebungsverträge
  • Befristung, Mängel bei der Befristung von Arbeitsverträgen
  • Zeitarbeit, Leiharbeitnehmer
  • Fragen zur Versetzung und Umsetzung