Im Banken- und Kapitalmarktrecht beraten wir vor allem Banken in allen Fragen des Kreditsicherungsrechts, des Kreditvertragsrechts, des Bankvertragsrechts und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen.
Darüber hinaus vertreten wir private Anleger und finanzierte Unternehmen beispielsweise bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder Kündigungserklärungen wegen Falschberatung – beispielsweise mangelnde Aufklärung über Risiken, Provisionszahlungen, Kick-Backs und vielen weiteren Problemstellungen.