Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der effektiven Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Neben der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ist für Sie von größerer Bedeutung, dass Ihre titulierten Ansprüche auch durchgesetzt, also vollstreckt werden.
Neben dem klassischen Gerichtsverfahren unterstützen wir Sie auch im gerichtlichen Mahnverfahren zur Titulierung ihrer Ansprüche, da dieses Verfahren regelmäßig schneller zu einem Ergebnis führt.
Für die Vollstreckung titulierter Ansprüche stehen, auch abhängig von der Art des Anspruchs, zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung.
Sie entscheiden aufgrund unserer Beratung, welche Art der Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Hierbei beraten wir sowohl bzgl. der anfallenden Vollstreckungskosten – so ist im Fall einer Zwangsräumung regelmäßig ein nicht unerheblicher Kostenvorschuss an den Gerichtsvollzieher zu leisten – , als auch danach, welche Vollstreckungsmaßnahme(n) schnellst möglich zum gewünschten Erfolg führen.
Im Mahn- und Vollstreckungsrecht werden Sie von den Rechtsanwälten Michael A. Lazarovici, Nicolas Biessle, Philipp Kempmann und Christoph Baumgärtel betreut.
Schwerpunkte:
- Mahn- und Vollstreckungsbescheidverfahren
- Sachpfändung
- Vermögensauskunft (früher: Offenbarungseid)
- Vollstreckung in Rechte
- Pfändung von Ansprüchen (z. B. Lohnpfändung)
- Zwangsversteigerung von Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Zwangsverwaltung von Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Eintragung von Sicherungshypotheken