Das Abgabenrecht als Teil des Verwaltungsrechts bildet den Schnittpunkt zum Steuerrecht. Hier ergänzen sich unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater.
Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht, ihren eigenen Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Die kommunalen Abgaben sind daher für den Haushalt der Gemeinden von zentraler Bedeutung. Entsprechend vielseitig sind die in den örtlichen Abgabesatzungen geregelten Steuertatbestände
Zu den kommunalen Abgaben gehören:
- Steuern
- Beiträge
- Gebühren