Philipp Kempmann

Philipp Kempmann ist seit 2015 in unserer Kanzlei tätig und seit 2017 Partner. Er betreut zivilrechtliche Mandate überwiegend im Arbeitsrecht, im privaten Baurecht und im Erbrecht.

Herr Kempmann vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Belangen des Individualarbeitsrechts und des Kollektivarbeitsrecht. Er steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abmahnungen zur Seite und setzt sich engagiert für Ihre Interessen ein. Zudem betreut er seit vielen Jahren Arbeitgeber, v.a. mittelständische Unternehmen, bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat, bei Tarifverhandlungen sowie Verhandlungen mit dem Integrationsamt oder dem Sozialversicherungsträger.

Von 2013 bis 2016 war Herr Kempmann neben seiner anwaltlichen Tätigkeit auch als Syndikusanwalt in einem Arbeitgeberverband aus dem Bereich des Baugewerbes tätig. In dieser Funktion beriet er kleine und mittlere Unternehmen und vertrat sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Daneben war er als Justiziar in einem mittelständischen Bauunternehmen tätig.

E-Mail: philipp.kempmann@gritschneder.de
Telefon: +49 89 419449-49

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