Allgemeines Vertragsrecht

Sie haben ein juristisches Problem, können dieses aber nur schwer verorten?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Anwälte legen Wert darauf, nicht nur in ihren Fachgebieten, sondern auch im allgemeinen Vertragsrecht zu überzeugen. Dabei gehört die Einordnung der individuellen Situation und Einschätzung der juristischen Lage zu unserem täglichen Geschäft.

Neben klassischen Verträgen, wie beispielsweise Kauf- oder Werkvertrag, haben wir, aufgrund der Tatsache, dass wir viele Unternehmen juristisch durch den Alltag begleiten, auch seltenere Konstellationen im Blick. So gehören beispielsweise Handelsvertreterverträge, Franchiseverträge, Leasingverträge oder auch vollkommen eigenständige Vereinbarungen zu unserem Leistungsspektrum

  • Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Vertragsverletzungen
  • Kaufvertrag, Werkvertrag
  • Handelsvertreter, Vertragshändler
  • Franchise, Leasing

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