Unsere Kanzlei berät Sie rechtlich beim Erwerb, der Verwertung wie auch beim Verkauf Ihrer Immobilie und unterstützt Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie.
Der Erwerb einer Immobilie, sei es ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung, ist sehr oft nicht nur die Erfüllung eines Lebenstraums, sondern immer mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden.
Damit erweist sich insbesondere die rechtliche Beratung vor Eigentumserwerb als kluge Entscheidung, weil Sie sich mit Ihrer Entscheidung in finanzieller Hinsicht langfristig binden.
Auch bei der Verwertung vorhandener Immobilen beraten wir Sie kompetent und umfassend.
Soweit bei der Verwertung Ihrer Immobilie öffentlich rechtliche Fragestellungen von Belang sind (Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Grundstücksteilung, Erschließung, etc.), beraten Sie die Rechtsanwälte Ludwig Widl und Benedikt Gritschneder, in zivilrechtlichen Fragestellungen (Notarieller Kaufvertrag, Teilungserklärung bei Wohnungseigentum, Eintragung und/oder Löschung von Grundpfandrechten, Übertragung der Immobilie auf Familienangehörige, etc.) beraten Sie die Rechtsanwälte Michael A. Lazarovici und Konrad Gritschneder.
Soweit – und dies ist meist der Fall – in diesem Zusammenhang auch steuerrechtliche Fragen zu klären sind, stehen Ihnen unsere Steuerberater zur Verfügung.
Schwerpunkte:
- Entwerfen und überprüfen notarieller Immobilienkaufverträge
- Erstellen und überprüfen von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Grundschuldbestellung
- Eintragung von Sicherungshypotheken
- Nießbrauchbestellung
- Zwangsversteigerung von Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Zwangsverwaltung von Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Öffentliches Baurecht
- Entwicklung von Bauvorhaben in rechtlicher Hinsicht und in Zusammenarbeit mit Architekten und Ingenieuren