Vererben & Schenken

Die vorzeitige Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge oder der Übertragung von Privatvermögen bietet nicht nur die Möglichkeit Erbstreitigkeiten zu vermeiden, sondern hilft Steuerbelastungen zu minimieren sowie ungewollte Vermögensübergänge oder Rechtsfolgen auszuschließen.

Wir legen Wert darauf, bei diesem sensiblen Thema nicht nur juristisch, sondern auch persönlich für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Auch wenn niemand sich gerne mit der Möglichkeit des eigenen Ablebens konfrontiert, raten wir generell dazu, für diesen Fall vorzusorgen, um Angehörigen in dieser schwierigen Zeit unnötige Probleme zu ersparen. Denn wenn nichts geregelt ist, tritt im Erbrecht die „gesetzliche Erbfolge“ ein, was im Großteil der Fälle nicht das gewünschte Ergebnis ist und zu Streit führen kann. Durch die Erstellung rechtssicherer Testamente kann dies verhindert werden.

Daneben ist es, für den Fall einer plötzlich eintretenden schweren Krankheit oder frühzeitig eintretenden Geschäftsunfähigkeit, unerlässlich, eine Vorsorgevollmacht – ergänzt um eine Patientenverfügung – zu errichten.

 

Diese kann aber ein Testament nicht ersetzen, da Verfügungen von Todes wegen durch den Bevollmächtigten nicht mehr bewirkt werden können.

Zu diesen Themen werden Sie von den Rechtsanwälten Konrad Gritschneder, Ludwig Widl und Philipp Kempmann, sowie Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Erwin Ehrensperger beraten:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen für Ehepaare, Alleinstehende, Geschiedene, Unternehmer und Immobilienbesitzer
  • Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
  • Steuerliche Optimierung bei Vermögensübertragungen
  • Steuerberatung bei Betriebsübergabe und Unternehmensnachfolge
  • Steuerberatung bei Übertragung von Privatvermögen
  • Steuerliche Bewertung von Immobilienvermögen
  • Beratung in erbschaftsteuerlichen und schenkungssteuerlichen Angelegenheiten (inkl. Unternehmensnachfolgeplanung)
  • Erstellung von Gestaltungsvorschlägen basierend auf Ihren Wünschen und Zielvorstellungen
  • Übergabe- und Schenkungsverträge
  • Steuerliche Beurteilung der Notarentwürfe
  • Begleitung beim Notartermin
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
  • Testamentsvollstreckung
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen vor dem Nachlassgericht, Erbscheinverfahren

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