Lohnbuchhaltung

Wir erstellen für Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Wir bieten einen Komplettservice, von der erstmaligen Anlage der Lohnbuchhaltung über die laufende Betreuung bis zur individuellen Auswertung. Auch Themen wie Mehrfachbeschäftigung werden von uns bearbeitet. Unser breites Spektrum an Branchen-Know-How setzen wir in allen Unternehmensgrößen, unabhängig von der Rechtsform, ein.

Wir übernehmen jegliche Korrespondenz mit dem Finanzamt, den Krankenkassen und anderen Behörden, wirken in Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen mit und erstellen auf Ihre Bedürfnisse angepasste Statistiken.

Hauptansprechpartnerin zum Thema Lohn und Gehalt ist Frau von Proff, unsere Fachkraft für das gesamte Personalwesen. Durch ihre langjährige Berufserfahrung in diesem speziellen Bereich weiß sie genau, worauf es ankommt.

Bei der Erstellung und Gestaltung von Arbeitsverträgen bieten wir umfassende steuerliche und rechtliche Beratung zusammen mit Rechtsanwältin Sandra Wappenschmidt und den Rechtsanwälten Christoph Baumgärtel und Philipp Kempmann.

  • Erstmalige Anlage einer Lohnbuchhaltung
  • (Beantragung von Betriebsnummer und Steuernummer, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Einrichtung von SEPA-Lastschriftmandaten)
  • Anmeldung und Abmeldung von Arbeitnehmern
  • (Erfassungsbogen für Arbeitnehmer, An- und Abmeldung bei der Krankenkasse)
  • Mehrfachbeschäftigung
  • monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Lohnauswertungen (Papier oder E-Mail)
  • Lohnbuchungsbeleg für Finanzbuchhaltung
  • Interner Lohnsteuerjahresausgleich im Dezember
  • Antrag auf Lohnfortzahlung bei Krankheit
  • Berechnung und Abrechnung von Einmalzahlungen (Überstunden und Prämien)
  • Berechnung und Antrag auf Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • Berechnung von Zuschlägen bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
    (SFN-Zuschläge)
  • Beratung hinsichtlich Gestaltungsmöglichkeiten
    (Ausschöpfen von steuer- und sozialversicherungsfreien Lohnbestandteilen)
  • Mitwirkung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

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