Baurecht öffentlich

Das Grundgesetz gewährt im Rahmen der verfassungsrechtliche Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 auch die Baufreiheit. Doch ist diese Freiheit stark reglementiert.

Dabei kommt dem Bauplanungsrecht die Aufgabe zu, die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit festzulegen. Es regelt damit die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Soweit kein Bebauungsplan vorliegt, kommt es dabei für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens darauf an, ob es sich im sogenannten Außenbereich oder Innenbereich befindet.

Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen.

Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Ziel des Denkmalschutzes ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Auch dies geht aber mit starken Einschränkungen der Baufreiheit einher.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie in diesen Bereichen umfassend beraten und Ihre Ziele verfolgen.

Schwerpunkte:

  • Bauplanungsrecht
  • Denkmalschutz
  • Nachbarschutz und Nachbarrechte
  • Baugenehmigung
  • Planfeststellung

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